§ Das BGB §

Das BGB ist hierzu Land
als Rechtsgrundlage anerkannt.

Es heist, man hat in Schadensfällen,
den Zustand wieder herzustellen,
der vor Beginn der Missetat,
zweifelsfrei bestanden hat.

Den folgenden Fall will ich nun schildern;
nun stellt Euch vor in bunten Bildern.

Ein Radfahrer der’s eilig hat,
fährt mit dem Rade durch die Stadt
und achtet nicht des Weg’s genau
so fährt er dann an eine Frau,
die sich in den Umstand befindet,
der Hoffnung auf ein Kind begründet.

Jedoch der Aufprall und der Schreck,
nehmen ihr die Hoffnung weg.

Hat nun, so lautet meine Frage,
der Radfahrer im Fall der Klage,
den Zustand wieder herzustellen
der vor Beginn der Missetat
zweifelsfrei bestanden hat?

Das BGB
Home
Beruf
Hobbys
Spielerei
Witziges

roland@roland-heider.de
letzte Änderung: 22.12.2000

* Das BGB
* Zwei Möglichkeiten
* Trinksprüche
* Allgemeines
* Stielblüten
* Der Atofahrer